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SHUFFLE

Erklärung zur Barrierefreiheit

Anwendungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) vom 17. Dezember 2014, zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 18. Dez. 2018. Die SHUFFLE-Projekt-Partner sind bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites und mobilen Anwendungen des SHUFFLE-Projekts. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die anderen Websites und mobilen Apps der Hochschule der Medien, oder der am Projekt beteiligten Hochschulen und nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Alle Webseiten und mobilen Anwendungen im Anwendungsbereich sind mit §10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar; Ausnahmen siehe folgender Abschnitt.

Anmerkung: Für Startseiten, Formulare und Login-Seiten wurde ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt. In diesem Fall sind zusätzlich einige der WCAG 2.1 AAA Erfolgskriterien erfüllt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Es sind zurzeit keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2021 erstellt.

Sie beruht auf einer Selbstbewertung, die am 21.11.2021 durchgeführt wurde.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2021 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktperson an:

Prof. Dr. Gottfried Zimmermann
Hochschule der Medien
Nobelstr.10
70569 Stuttgart

  • zimmermanng@hdm-stuttgart.de
  • +49 711 8923-2751

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobilen Anwendungen den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per Email an die SHUFFLE-Projekt-Partner (info@shuffle-projekt.de) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die SHUFFLE-Projekt-Partner nicht innerhalb 4 Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Simone Fischer
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Hinweise zur Kompatibilität

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